Bedingungen als PDF-Datei
Zertifizierung eines BMEcat durch ETIM Austria
Die außerordentliche Generalversammlung des Vereins ETIM Austria hat am 21. Juni 2019 folgende Vorgaben für den Austausch von Produktdaten in Österreich beschlossen und per 1. September 2019 in Kraft gesetzt.
Die Einhaltung dieser Vorgaben ist Voraussetzung für die Zertifizierung eines BMEcat mit dem neu erstellten Logo "ETIM Austria BMEcat certified".
- BMEcat 2005
- ETIM-Versionen:
a. ETIM 6.0 mit Feldern entsprechend Leitfaden 3.1 oder
b. ETIM 7.0 mit Feldern entsprechend Leitfaden 4.0
c. ETIM 6.0 und ETIM 7.0 (beide Releases für alle Produkte) mit Feldern entsprechend
Leitfaden 3.1 oder 4.0
d. Bei den einzelnen Produkten unterschiedliche ETIM-Releases anzugeben ist nicht
zulässig - Gültigkeit des Kataloges: AT
- Für Österreich verpflichtende Felder müssen befüllt sein
- Die Referenz auf zumindest ein Bild jedes Produktes muß einem gesondert zu übermittelnden
Dokument entsprechen (ausschließlich Links sind nicht zulässig) - Alle genutzten Verpackungen sollen beinhaltet sein
- Der Langtext darf keine Formatierungen, Sonderzeichen bzw. Zeilenschaltungen beinhalten
- Änderungskataloge (bzw. neue Produkte, neue Preise) dürfen nur nach Zustimmung
des empfangenden Großhändlers übermittelt werden und müssen den Vorgaben des
Leitfadens entsprechen - Für Händler/Importeure ist die Übermittlung von Herstellerkonformen Katalogen zulässig
- Im BMEcat sollen nur die Listenpreise der Produkte enthalten sein